- Energieausweis
Energieeffizienz eines Gebäudes
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das auf Grundlage einer energetischen Bewertung Auskunftüber den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt.

Er wird in zwei Arten unterteilt
Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes, die über einen bestimmten Zeitraum gemessen werden (z.B. Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre).
Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis berücksichtigt die baulichen und technischen Merkmale des Gebäudes, wie z.B. Dämmung, Fensterqualität, Heizsystem etc., um den theoretischen Energiebedarf zu berechnen.
Der Zweck des Energieausweises ist es, Transparenz über die energetische Qualität von Gebäuden zu schaffen und Verbrauchern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Er informiert darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und gibt Hinweise darauf, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz ergriffen werden könnten.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis wird in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Situationen eintreten:
Er ist erforderlich bei
- Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung.
- Vermietung oder Verpachtung muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert gezeigt werden.
- Für neu errichtete Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis ebenso verpflichtend
Nicht erforderlich ist er
- Für denkmalgeschützte Gebäude.
- Bei rein privater Nutzung ohne Verkauf oder Vermietung
Gültigkeit
- Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig
Die professionelle Marktpreisermittung liefert Ihnen einen genauen Wert für Ihre Immobilie, der sich an den gesetzlichen Vorschriften der Wertermittlungsverodnung (ImmoWertV) orientiert.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Diese Bedingungen beziehen sich hauptsächlich auf die Gebäudegröße und das Baujahr.
Weiterhin sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheitenund
- wurde nach 1977 gebaut bzw. gemäß der ersten Wärmeschutzverordnung saniert
Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis ist zu erstellen, wenn
- das Gebäude über weniger als fünf Wohneinheiten hat
- und nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht
- oder es sich um einen Neubau handelt
Warum diese Unterschiede?
Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichem Heiz- und Stromverbrauch und ist daher nur aussagekräftig, wenn die Nutzungeinigermaßen „normal“ war. Bei kleinen oder alten Häusern ist das oft nicht zuverlässig – deshalb ist dort ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Sie brauchen einen Energieausweis?
Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden (Mo-Fr.)
nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis
oder einen Bedarfsausweis zur Verfügung.
Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort.
- Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis gibt einen Überblick über den Energieverbrauch. Er basiert auf den letzten drei Jahren des Energieverbrauchs und berücksichtigt dabei die Gebäudenutzfläche. Hier erfahren Sie, wie der Verbrauchsausweis funktioniert, welche Informationen benötigt werden und für wen er relevant ist.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist ein zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bietet eine Übersicht über den energetischen Gebäudezustand. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Verhältnis zur Wohnfläche.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis
Um einen Verbrauchsausweis zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Vorhandene Verbrauchsdaten: Es müssen drei aufeinanderfolgende Jahresabrechnungen innerhalb der letzten vier Jahrevorliegen. Diese Abrechnungen erfassen den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch des Gebäudes.
- Maximaler Leerstand von 30%: Während des Betrachtungszeitraums darf das Gebäude nicht länger als 30% der Zeit leergestanden haben, da ein signifikanter Leerstand die Verbrauchsdaten verfälschen könnte.
- Modernisierung bei Altbauten: Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor November 1977 ist ein Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn sie gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.
Andernfalls ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Auf welchen Daten basiert der Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis misst den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über die letzten drei Jahre. Anders als der Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf auf Grundlage baulicher Eigenschaften berechnet, basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Dadurch kann er weniger aussagekräftig sein, da die Ergebnisse stark durch individuelles Heiz- und Warmwasserverhalten beeinflusst werden.
Welche Dokumente benötige ich für den Verbrauchsausweis?
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen Sie folgende Dokumente.
Falls Sie die Dokumente nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wir helfen Ihnen gern.

- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre: Diese Abrechnungenenthalten den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes undsind entscheidend für die Berechnung des Verbrauchsausweises.
- Angaben zur Wohn- oder Nutzfläche: Dokumente wie Bauunterlagen, Grundrisspläne oder die Wohnflächenberechnung, die die Größe der beheizten oder klimatisierten Fläche Ihres Gebäudes genau angeben.
- Baujahr des Gebäudes: Diese Information finden Sie in denBauunterlagen, dem Kaufvertrag oder dem Grundbuchauszug und wirdzur Einordnung des energetischen Standards des Gebäudes benötigt.
- Unterlagen zur Heizungsanlage und zum Energieträger: Unterlagen zur Heizungsanlage und zum Energieträger: Informationen zur Art der Heizung und des verwendeten Energieträgers, die Sie aus den technischen Unterlagen der Heizung, Wartungsprotokollen oder der Betriebsanleitung entnehmen können.
Mit diesen Unterlagen können Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Daten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
- Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf der energetischen Berechnung des Gebäudes und bietet eine objektive Bewertung der Energieeffizienz. Erfahren Sie hier, was der Bedarfsausweis ist, wie er erstellt wird und warum er für Eigentümer, Käufer und Mieter wichtig ist.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist ein zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bietet eine objektive Bewertung der energetischenQualität eines Gebäudes. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer detaillierten Analyse der baulichen und technischen Merkmale eines Gebäudes, ohne dabei das individuelle Nutzerverhalten zu berücksichtigen.
Hier erfahren Sie, was ein Bedarfsausweis ist, wie er erstellt wird und warum er für Eigentümer, Käufer und Mieter von großer Bedeutung ist.
Vorteile des Bedarfsausweises
Der Bedarfsausweis überzeugt durch klare Vorteile:
- Objektivität: Er bewertet die energetische Qualität eines Gebäudesunabhängig vom Nutzerverhalten – zuverlässig und transparent.
- Vergleichbarkeit: Dank standardisierter Berechnungen lassensich Gebäude einfach miteinander vergleichen, was besondersfür Käufer und Mieter von Vorteil ist.
- Planungssicherheit: Eigentümer erhalten konkrete Empfehlungen für sinnvolle Verbesserungen, um die Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu sparen.
Mit dem Bedarfsausweis treffen Sie fundierte Entscheidungen für eine energieeffiziente Zukunft.
Auf welchen Daten basiert der Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der auf bauphysikalischen Informationen des Gebäudes basiert. Er bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen. Dabei werden Faktoren wie die verwendeten Baumaterialien, die Dämmung, Fenster, Türen sowie die Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Warmwasser berücksichtigt.Da der Bedarfsausweis nicht das individuelle Heizverhalten der Bewohner einbezieht, bietet er eine objektive Grundlage für die Beurteilung des energetischen Zustands eines Gebäudes.

Full-Service vor Ort – Bedarfsausweis mit persönlicher Expertise
Unser Full-Service vor Ort bietet Ihnen eine umfassende, rechtssichere und praxisnahe Lösung zur Erstellung eines bedarfsgerechtenEnergieausweises.Als qualifiziertes Sachverständigenbüro erfassen wir alle relevanten Gebäudedaten direkt bei Ihnen vor Ort – präzise, transparent und normgerecht.
Was beinhaltet der Full-Service?
Persönliche Vor-Ort-Begehung Ihrer Immobilie zur detaillierten Erfassung der energetisch relevanten Bauteile (Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke etc.) Aufnahme der technischen Anlagen wie Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungssysteme inkl. Dokumentation von Modernisierungen Ermittlung des Primärenergiebedarfs auf Basis der tatsächlichen Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten Erstellung eines Bedarfsausweises gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), geeignet für Verkauf, Vermietung oder gerichtliche Verfahren Ausfertigung in digitaler und auf Wunsch gedruckter Form, inklusive rechtssicherer Registriernummer.

