Umfassende Begehung, Analyse, Bewertung und Beratung
IMMOBILIENGUTACHTEN
Die Beauftragung eines Gutachtens – gerade zur Vorlage bei Behörden und Gerichten – gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
- Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
- Das Gutachten ist mit einem Umfang von 40-50 Seiten die ausführlichste Form der Immobilienbewertung.
- Auf Grundlage von §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
- Nach Fertigstellung des umfassenden Gutachtens erfolgt eine sachliche Erläuterung aller Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) nebst einer Erläuterung etwaiger Sanierungsarbeiten, sowie der hieraus enstehenden Kosten. Wir stehen Ihnen hierzu in einem ausführlichen Gespräch für alle Fragen gern zur Verfügung.
- Sofern Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie und auf unsere speziellen Gutachten für Finanzbehörden an.
- Wir vereinbaren bevorzugt Festpreise mit unseren Kunden.
Eine erste Übersicht
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
(Normalstufe)
3.451 €
Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
(Normalstufe)
3.451 €
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
(Schwierigkeitsstufe)
4.406 €
Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
(Schwierigkeitsstufe)
4.406 €
Alle anderen Immobilien
Abrechnung nach Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch
2.975,- €
Abrechnung nach Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch
2.975,- €

Erläuterungen: Gründe für die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen:
- für Erbbaurechte, Nießbrauch- und Wohnrechte, sonstige Rechte sowie Baulasten,
- bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen,
- bei steuerlichen Bewertungen,für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
- bei Berücksichtigung von Schadensgraden,
- bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages
- Wir vereinbaren bevorzugt Festpreise mit unseren Kunden.
Ihr ganz individuelles Angebot erhalten Sie jedoch sehr gern von uns und kontaktieren Sie uns.
Lassen Sie sich
unverbindlich und kostenfrei beraten!
Telefon
Montag bis Donnerstag von
9.00 bis 15.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten gerne nach Vereinbarung.
9.00 bis 15.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten gerne nach Vereinbarung.
Addresse
Beratungszentrum Uelzen
Veerßer Str. 40
29525 Uelzen
Veerßer Str. 40
29525 Uelzen

Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertung
Kontaktieren Sie uns
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Wir werden uns schnellst möglich bei Ihnen melden
